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   BFH, 11.12.1970 - VI R 66/66   

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https://dejure.org/1970,552
BFH, 11.12.1970 - VI R 66/66 (https://dejure.org/1970,552)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1970 - VI R 66/66 (https://dejure.org/1970,552)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1970 - VI R 66/66 (https://dejure.org/1970,552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung - Ausscheiden aus Dienstverhältnis - Bezüge - Verbleiben im Dienst - Abfindung für das Ausscheiden - Außerordentliche Einkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 530
  • DB 1971, 460
  • BStBl II 1971, 137
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S

    Steuervergünstigung für eine Entschädigung - Entschädigung, die an die Stelle

    Auszug aus BFH, 11.12.1970 - VI R 66/66
    Als solche hat der BFH in der Regel nur einen einmaligen größeren Zufluß anerkannt, wenn dieser eine Zusammenballung von Einnahmen darstellt, die sich bei normalem Ablauf auf eine Mehrzahl von Jahren verteilt hätten (vgl. BFH-Entscheidung IV 223/58 S vom 17. Dezember 1959, BFH 70, 195, BStBl III 1960, 72, und die hier angeführte Rechtsprechung).

    Nur in besonders gelagerten Fällen kann diese Steuervergünstigung noch gewährt werden, wenn diese Einkünfte statt in einem Jahr erst innerhalb von zwei Jahren zugeflossen sind (vgl. das angeführte Urteil IV 223/58 S, ferner IV 210/61 vom 4. April 1968, BFH 92, 15, BStBl II 1968, 411 a. E.).

  • BFH, 17.07.1970 - VI R 66/67

    Abfindung - Anstellungsvertrag - Entschädigung - Tarifbegünstigung - Mehrjährige

    Auszug aus BFH, 11.12.1970 - VI R 66/66
    Wenn auch diese Rechtsprechung im Schrifttum und in der Rechtsprechung einiger FG auf Widerspruch gestoßen ist, so hat doch der BFH und insbesondere der erkennende Senat an dieser Rechtsprechung festgehalten (vgl. dazu das Urteil des Senats VI R 66/67 vom 17. Juli 1970, BFH 99, 381, BStBl II 1970, 683, und die hier angeführte Rechtsprechung und das Schrifttum).
  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei

    Auszug aus BFH, 11.12.1970 - VI R 66/66
    Das FG hat sich zu Unrecht auf das Urteil des erkennenden Senats VI 87/55 U vom 1. Februar 1957 (BFH 64, 271, BStBl III 1957, 104) berufen.
  • BFH, 04.04.1968 - IV 210/61

    Zugehörigkeit des Wohngebäudes eines Landwirts zum Betriebsvermögen bei

    Auszug aus BFH, 11.12.1970 - VI R 66/66
    Nur in besonders gelagerten Fällen kann diese Steuervergünstigung noch gewährt werden, wenn diese Einkünfte statt in einem Jahr erst innerhalb von zwei Jahren zugeflossen sind (vgl. das angeführte Urteil IV 223/58 S, ferner IV 210/61 vom 4. April 1968, BFH 92, 15, BStBl II 1968, 411 a. E.).
  • BFH, 26.10.1972 - I R 229/70

    Gewinnfeststellungsbescheid - Gesamtgewinn - Außerordentliche Einkünfte -

    § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG umfaßt nicht Ersatzleistungen für jede beliebige Art von Schadenfolgen, ist vielmehr auf die Abgeltung von erlittenen oder zu erwartenden Ausfällen an Einnahmen beschränkt (vgl. BFH-Urteil VI R 66/66 vom 11. Dezember 1970, BFH 100, 530, BStBl II 1971, 137).
  • BFH, 12.03.1975 - I R 180/73

    Zahlungen, die ein Hersteller seinem Großhändler leistet, weil er dessen Abnehmer

    Zutreffend geht das FG davon aus, daß nicht alle unter § 24 Nr. 1 a EStG fallenden Entschädigungen als außerordentliche Einkünfte i. S. von § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG anzusehen sind, sondern daß es sich um eine Zusammenballung von Einnahmen handeln muß, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten (BFH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 11. Dezember 1970 VI R 66/66, BFHE 100, 530, BStBl II 1971, 137); anderenfalls ist ein sachlicher Grund für die von der Bestimmung bezweckte Milderung der tariflichen Spitzenbelastung nicht gegeben.
  • BFH, 19.01.1976 - VI R 67/75

    Zahlung einer Abfindung - Vertragliche Vereinbarung - Leitender Angestellter -

    Die vertraglich vereinbarte Abfindung in Höhe von 5 Mio. DM für die Aufgabe von Geschäftsführertätigkeiten und der Verzicht der damit verbundenen Vergütungen haben daher nicht zum Ausgleich eines Schadens gedient, sondern der Erfüllung des geänderten Rechtsverhältnisses (Hinweis auf Anm. zum BFH-Urteil vom 11. Dezember 1970 VI R 66/66, HFR 1971, 196).
  • FG Bremen, 19.09.2002 - 4 K 112/01

    Betriebsaufgabe wegen Fortfalls der Betriebsaufspaltung in Folge der Einräumung

    Letzteres steht auch im Einklang mit dem Rechtsgedanken des § 34 Abs. 1 EStG 1990, wonach die Steuervergünstigung für Einkünfte gewährt wird, die eine Zusammenballung von Einnahmen darstellen, welche sich bei normalem Ablauf auf eine Mehrzahl von Jahren verteilt hätten (vgl. BFH-Urteil v. 11.12.1970, VI R 66/66, BStBl. II 1971, 137; BFHE 100, 530 ; BFH-Urteil v. 12.03.1975, I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485, und BFH-Urteil v. 21.11.1980, VI R 179/78, BFHE 132, 60 , BStBl. II 1981, 214).
  • BFH, 11.03.1975 - VIII R 1/74

    Leibrente - Wiederkehrende Bezüge - Einzelne Leistungen - Abhängigkeit -

    Das hat der BFH bisher in der Regel nur bei einmaligen größeren Zuflüssen anerkannt, die sich bei normalem Ablauf auf eine Mehrzahl von Jahren verteilt hätten (vgl. z. B. Urteil vom 11. Dezember 1970 VI R 66/66, BFHE 100, 530, BStBl II 1971, 137).
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